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Graffiti-Sprayern droht erstmals =?UNKNOWN?Q?Gef=E4ngnis?=

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  • Graffiti-Sprayern droht erstmals =?UNKNOWN?Q?Gef=E4ngnis?=

    Die Welt
    18 juni 2005

    Graffiti-Sprayern droht erstmals Gefängnis

    Bundestag erweitert Strafgesetz - Fuhrerschein mit 17 auf dem Weg -
    Turkei kritisiert Armenien-Beschluß

    Graffiti-Kunst in Heidelberg
    Foto: dpa

    Berlin - Graffiti-Sprayer konnen kunftig leichter strafrechtlich
    verfolgt werden. Nach jahrelangen Kontroversen haben in "großer
    Koalition" SPD und Union sowie die Mehrheit der Grunen im Bundestag
    eine Verschärfung des Tatbestands der Sachbeschädigung beschlossen.
    Es kommt kunftig nicht mehr darauf an, daß durch Schmiererei auch die
    Gebäudesubstanz wie etwa der Putz geschädigt wird, weil sich das
    Graffiti nur so entfernen läßt. Schon die Schmiererei selbst kann
    strafbar sein. Grune und SPD hatten sich in dieser Frage seit 1998
    gegenseitig blockiert. Nach Schätzungen belaufen sich die Kosten
    infolge von Graffiti-Schäden jährlich auf 200 bis 500 Millionen Euro.



    Die Union wollte ursprunglich deutlichere Formulierungen im Gesetz.
    CDU und CSU stimmten aber zu, um im Wahlkampf den Eindruck zu
    vermeiden, sie wurden sich einem härteren Vorgehen gegen Graffiti
    verweigern. Im Bundesrat werden nach die unionsgefuhrten Länder das
    Gesetz ebenfalls passieren lassen, so daß es noch vor dem
    voraussichtlich vorzeitigen Ende der Wahlperiode endgultig
    verabschiedet werden kann. Die FDP sah das Gesetz als unzureichend
    an.


    Die CSU-Rechtspolitikerin Daniela Raab meinte, mit dem Gesetz wurden
    zwar nicht mehr Sprayer gefaßt. Es konnten die gestellten Täter aber
    "endlich angemessen" zur Rechenschaft gezogen werden. Bislang war die
    Verfolgung von Farbschmierereien nur schwer moglich. Nach der
    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konnte ein Sprayer nur dann
    verfolgt werden, wenn durch die Schmiererei "die Substanz einer Sache
    erheblich verletzt" war.


    In Strafprozessen mußte daher oft ein Gutachter klären, ob das
    Entfernen des Graffito etwa den Putz oder das Mauerwerks eines Hauses
    beschädigt hat. Allein die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes
    eines Gebäudes reichte fur die Bestrafung nicht aus. Nun wird das
    Strafgesetzbuch durch eine weitere Tathandlung ergänzt. Strafbar ist
    nun auch "die unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur
    vorubergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache".


    Zudem hat die rot-grune Koalition das umstrittene Gesetz zum Schutz
    vor Diskriminierung verabschiedet. Die Regelung sieht vor, daß im
    Geschäftsverkehr niemand wegen Rasse, ethnischer Herkunft,
    Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion und
    Weltanschauung benachteiligt werden darf. Zu der Regelung, mit der
    mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, gehoren eine Reihe
    arbeitsrechtlicher Vorschriften. Die Union machte umgehend deutlich,
    daß sie das Gesetz uber den Bundesrat zu Fall zu bringen will. Uber
    das Antidiskriminierungsgesetz ist seit der ersten Lesung vor funf
    Monaten heftig gestritten worden. Die Kanzlerkandidatin der Union,
    Angela Merkel, hatte bereits angekundigt, das Gesetz spätestens nach
    einem Machtwechsel zuruckzunehmen. CDU/CSU und FDP argumentierten,
    sie seien zwar fur den Schutz vor Diskriminierung, aber das Gesetz
    gehe weit uber die von der EU festgelegte Richtlinie hinaus und
    schaffe neue burokratische Hurden. Die Mißrauchsanfälligkeit werde
    dramatisch erhoht. Richterbund, Juristenverbände und die IG Chemie
    hatten das Gesetz bereits als Abkehr vom Grundprinzip der
    Vertragsfreiheit kritisiert. Der unionsdominierte Bundesrat wird zu
    dem Gesetz vermutlich den Vermittlungsausschuß anrufen.

    Weitere Beschlusse sind der Fuhrerschein mit 17, der fortan in
    bestimmten Bundesländern erworben werden kann, wenn dort
    Modellversuche zum "Begleiteten Fahren" angeboten werden.
    Minderjährige Fahranfänger durfen dann das Fahrzeug nur in Begleitung
    einer "namentlich benannten" Person fuhren. Verstoße fuhren zum
    sofortigen Widerruf der Fahrerlaubnis.


    Indes hat die turkische Regierung heftig auf den Bundestagsbeschluß
    zur Armenierfrage reagiert. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan
    sprach von einem "häßlichen" Beschluß und warf Kanzler Gerhard
    Schroder (SPD) vor, nicht zu seinen fruheren Äußerungen in der Frage
    der turkischen Massaker an den Armeniern 1915 zu stehen. Der
    Bundestag hatte einem Antrag aller Fraktionen zugestimmt, der an die
    Vertreibung und das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich
    erinnert. Demonstranten schimpften vor der deutschen Botschaft in
    Ankara uber "Hitlers Bastarde". Ring

    http://www.welt.de/data/2005/06/18/733413.html

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